Anderer Flugzeugtyp kein Reisemangel

Ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 1264/06 [19]) besagt, dass Urlauber keinen Anspruch auf Beförderung in einem bestimmten Flugzeugtyp haben. Das berichten Monstersandcritics und gehen dabei auf einen konkreten Fall ein, in dem ein Kunde gegen eine FLuggesellschaft geklagt hatte. Diese hatte eine Boeing 757 anstelle einer 767 eingesetzt, was bei dem Passagier angeblich Klaustrophobie ausgelöst hat.

Auch, wenn es sich um einen Flug aus dem kenianischen Mombasa nach Deutschland gehandelt hatte, wurde der Anspruch des Urlaubers zurückgewiesen.

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